Gesundheit

Fliegen mit eingeschränkter Mobilität: Unterstützungsangebote richtig vorbereiten

Eine Flugreise mit eingeschränkter Mobilität beginnt organisatorisch deutlich vor dem Weg zum Flughafen. Unterstützung für längere Wege im Terminal, Hilfe beim Ein- und Aussteigen, die Beförderung eines eigenen Rollstuhls oder Begleitung bis zum Sitz lassen sich vorbereiten. Entscheidend ist, den tatsächlichen Unterstützungsbedarf möglichst genau und frühzeitig anzugeben. In der Schweiz gelten für Fluggäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität vergleichbare Rechte wie in der Europäischen Union; die entsprechenden Hilfeleistungen an Flughäfen und an Bord sind grundsätzlich unentgeltlich. Dabei ist „eingeschränkte Mobilität“ weiter gefasst als die Nutzung eines Rollstuhls. Unterstützungsbedarf kann dauerhaft oder vorübergehend bestehen und beispielsweise Menschen mit Geh-, Seh-, Hör- oder kognitiven Beeinträchtigungen betreffen. Eine gute Reiseplanung orientiert sich deshalb weniger an einer Diagnose als an konkreten Situationen: Welche Strecken sind möglich? Können Treppen bewältigt werden? Wird Hilfe bis zum Flugzeugsitz benötigt? Kommen eigene Mobilitätshilfen, medizinische Geräte oder ein Assistenzhund mit?

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Luftfracht unter Temperaturkontrolle: So bleiben Medikamente am Flughafen geschützt

Ein Medikament kann pünktlich ankommen und trotzdem unbrauchbar sein. Schon eine ungeplante Temperaturabweichung kann empfindliche Wirkstoffe beeinträchtigen. Beim Lufttransport zählt deshalb jeder Übergang: vom Kühlfahrzeug ins Frachtlager, vom Lager über das Vorfeld ins Flugzeug und am Zielflughafen wieder zurück auf die Strasse. Eine sichere pharmazeutische Kühlkette entsteht jedoch nicht allein durch schnelle Abläufe. Temperaturbereiche, Verpackung, Lagerzonen, Messgeräte und Notfallpläne müssen zusammenpassen. Internationale Standards der IATA und die Schweizer Regeln zur Guten Vertriebspraxis, kurz GDP, geben dafür den Rahmen vor.

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